Teilbegleitetes Wohnen
Die Frauen und Männer leben in Wohngemeinschaften von zwei bis max. sechs Personen. Jeder hat ein eigenes Zimmer, das persönlich eingerichtet ist. Am Tag gehen die Bewohnerinnen und Bewohner zur Arbeit. Sie kochen und essen zusammen und machen auch in der Freizeit ab und zu gemeinsam etwas.
Allgemeine Aufnahmekriterien
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